Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Es zeigt sich, dass in der täglichen Beratungspraxis einige Fragen wiederholt auftreten.
Diese sollen nachstehend in loser Folge beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass diese eine konkrete Rechtsberatung nicht ersetzen können. Im Rahmen der anwaltlichen Beratung und Tätigkeit können wir Ihnen jeweils im Detail darlegen, ob und wie ein bestimmter Aspekt in ihrer konkreten Situation gilt.

> Ist ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag wirksam?

> Ist eine mündlich ausgesprochene Kündigung des Arbeitsvertrages wirksam?

> Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer, sich gegen eine ordentliche oder fristlose Kündigung zur Wehr zu setzen?

> Hat der Arbeitnehmer Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber bei verspäteter Zahlung des Gehaltes?

Ist ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag wirksam?

Auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam, vorausgesetzt, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer haben sich tatsächlich auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages geeinigt. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist die Schriftform jedoch stets empfehlenswert.

Der Arbeitnehmer hat gemäß § 2 Nachweisgesetz gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf schriftliche Niederlegung der wesentlichen Vertragsbedingungen, sofern der Arbeitnehmer nicht nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt worden ist.

Ist eine mündlich ausgesprochene Kündigung des Arbeitsvertrages wirksam?

Nein, gem. § 623 BGB muss sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag stets schriftlich kündigen. Eine Kündigung in elektronischer Form ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Schriftform bedeutet, dass das Dokument durch eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers unterzeichnet oder mittels notariell beglaubigtem Handzeichen unterzeichnet worden ist.

Hinzu kommen jedoch noch weitere Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung, die an dieser Stelle jedoch nur beispielhaft aufgeführt werden, wie zum Beispiel der Nachweis des Zugangs der Kündigung, das Vorliegen eines Kündigungsgrundes für den Arbeitgeber, die Sozialverträglichkeit im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes.

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer, sich gegen eine ordentliche oder fristlose Kündigung zur Wehr zu setzen?

Generell ist zu beachten, wenn Sie sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzten wollen, sollten Sie sich unverzüglich von einem im Kündigungsrecht erfahrenden Rechtsanwalt Rat holen.

Dabei ist Eile geboten, da in fast allen Fällen die Klage gegen eine Kündigung in der Regel 3 Wochen nach Zugang der Kündigung vor dem Arbeitsgericht erhoben werden muss, d. h. die Klage muss bei dem Gericht eingegangen sein.

Hat der Arbeitnehmer Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber bei verspäteter Zahlung des Gehaltes?

In den Arbeitsverträgen ist in der Regel die Vereinbarung getroffen worden, zu welchem Termin die Arbeitsvergütung fällig ist. Sollte diese Vereinbarung nicht Bestandteil des

Arbeitsvertrages sein, so regelt § 614 BGB, dass bei einer monatlichen Zahlungsverpflichtung die Zahlung der Vergütung zum Ende des Monats fällig wird.

Gemäß § 288 BGB hat der Arbeitnehmer bei verspäteter Gehaltszahlung einen Anspruch auf einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von monatlich € 40,00, d. h. er muss den Schaden nicht im Einzelnen nachweisen.